Zum Hauptinhalt springen

Motorrad-Gruppenausfahrten: Wann wird’s amtlich?

Gemeinsam mit Freunden auf dem Motorrad die Straßen erobern – für viele Biker gibt es kaum ein schöneres Gefühl. Doch ab wann wird aus einer lockeren Ausfahrt eine Veranstaltung, die offiziell angemeldet werden muss?

Gibt es eine Obergrenze für große Konvois? Und was droht, wenn man die Regeln ignoriert? Tatsächlich gibt es klare Vorgaben, die viele Motorradfahrer nicht kennen – und die im schlimmsten Fall sogar zu einem Bußgeld führen können. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst, um stressfrei und legal mit deiner Gruppe unterwegs zu sein.

Zum Gelingen dieses Beitrages hat das Fachwissen vom ÖAMTC sowie dem Magistrat MA 46 Wien beigetragen. Bitte beachte, dass dies kein Rechtsberater, sondern ein Ratgeber ist.

Motorrad-Gruppenausfahrten

In der Gruppe Motorrad zu fahren macht das Biken gleich viel schöner - ob mit Freunden, im Verein oder bei organisierten Touren Doch eine Gruppenausfahrt erfordert auch Disziplin, klare Regeln und eine gute Planung, um sicher und harmonisch unterwegs zu sein. Die Antwort auf die häufige Frage, "Wann muss eine Ausfahrt bei den Behörden angezeigt werden?", ließt du hier.

Unterschied zwischen Motorradgruppe und Motorradverband

Bevor wir richtig loslegen, sehen wir uns kurz an, worin der Unterschied zwischen einem Konvoi und einem Verband besteht. Dieser liegt in der rechtlichen Anerkennung und den Verkehrsregeln, die gelten:

Geschlossener Verband

Ein geschlossener Verband ist eine offiziell anerkannte Formation, die nach der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) besondere Rechte genießt. Dazu zählen zum Beispiel, dass der gesamte Verband eine Kreuzung passieren darf, sobald das erste Fahrzeug eine grüne Ampel oder ein Vorfahrtsrecht passiert hat. Die Fahrzeuge müssen eng hintereinander fahren und als Einheit erkennbar sein. In Österreich sind geschlossene Verbände nur unter besonderen Voraussetzungen (z. B. Veranstaltungen) zulässig. Diese werden meist mit polizeilicher Eskorte begleitet.

Konvoi bzw. Gruppe

Ein Konvoi ist eine lockere Gruppenfahrt ohne Sonderrechte im Straßenverkehr. Jedes Fahrzeug im Konvoi gilt als einzelnes Fahrzeug und muss sich an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Das bedeutet, dass z. B. jede einzelne Maschine an einer Kreuzung anhalten muss, wenn die Ampel auf Rot schaltet oder ein anderes Fahrzeug Vorfahrt hat. Motorradfahrer dürfen zwar in Gruppen fahren, müssen aber darauf achten, den Verkehrsfluss nicht zu behindern oder durch riskante Fahrmanöver den Konvoi künstlich zusammenzuhalten.

Zusätzlich sei erwähnt, dass die gängigen Regeln für das Fahren im Konvoi beachtet werden sollten.

Wann sind Gruppenausfahrten mit dem Motorrad anmeldepflichtig?

  • Ab wie vielen Motorrädern spricht man von einer Gruppe?

Eine genaue Definition, ab wann eine Motorradgruppe als solche gilt, gibt es in der StVO nicht. In der Praxis wird jedoch oft von einer Gruppe gesprochen, wenn mehr als fünf Motorräder gemeinsam unterwegs sind.

  • Welche Gruppenausfahrten sind grundsätzlich anmeldungsfrei?

Private, spontane Ausfahrten ohne öffentliche Bewerbung und ohne festgelegte Route sind in der Regel anmeldungsfrei. Hierbei handelt es sich um informelle Treffen, bei denen sich Biker einfach verabreden und gemeinsam fahren.

  • Welche Gruppenausfahrten sind grundsätzlich anmeldungspflichtig?

Gruppenausfahrten, die als Veranstaltung gelten, sind in der Regel anmeldungspflichtig. Dazu gehören Ausfahrten, die öffentlich beworben werden, eine bestimmte Route vorgeben und/oder eine größere Anzahl an Teilnehmern erwarten. Als Beispiel kann hier der Fellows Ride Graz genannt werden. Dieser wird bei der Behörde samt exakter Routenbeschreibung detailliert angezeigt. Nach einer Prüfung bekommst du dann den entsprechenden Bescheid. Eventuell wird dir auch eine Polizeieskorte vorgeschrieben.

  • Fallbeispiel: Es trifft sich eine private Gruppe von Biker*innen, um eine Tour von Graz nach Kärnten zu fahren, dort zu essen und wieder nach Hause zurückzukehren. Gibt es hier eine „Obergrenze“ an Motorrädern?

Für private Ausfahrten gibt es keine festgelegte Obergrenze. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Gruppe den Verkehr nicht behindert bzw. gar lahmlegt und die StVO eingehalten wird.

  • Muss eine private Tour mit 50 oder 100 Motorräder angemeldet werden?

Auch hier gilt, dass die Ausfahrt grundsätzlich anmeldungsfrei ist, solange es sich um eine private, nicht-öffentliche Veranstaltung handelt. Bei so großen Gruppen sollte jedoch besonders auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der StVO geachtet werden. Die Praxis hat gezeigt, dass es sinnvoll sein kann, die Gruppe in kleinere "Einheiten" zu teilen, da hier der "Ziehharmonikaeffekt" weniger stark auftritt und der generelle Verkehrsfluss zügiger voran geht.

  • Fallbeispiel: Ein Biker schreibt auf Facebook, dass er am Tag X zu einer Veranstaltung fährt und sich jede*r gerne anhängen kann. Nun erscheinen am Treffpunkt unerwartet 60 Bikes. Was ist zu tun?

Dies ist eine private Ausfahrt und somit anmeldungsfrei. Die Gruppe hat sich an die StVO zu halten und darf den fließenden Verkehr nicht behindern.

  • Darf das vorderste Fahrzeug einen Kreisverkehr "blocken", sodass die Gruppe in einem Zug durchfahren kann?

Nein, das Blockieren des Kreisverkehrs ist nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug muss einzeln in den Kreisverkehr einfahren und die Vorfahrtsregeln beachten. Wer den Kreisverkehr "blockiert" begeht eine Verwaltungsübertretung und müsste ggf. auch Strafe zahlen.

  • Ab wann geht die Exekutive/StVO von einer Behinderung aus?

Eine Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn der Verkehrsfluss erheblich gestört wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn eine große Gruppe von Motorrädern den Verkehr aufhält oder andere Verkehrsteilnehmer zum Anhalten zwingt. Wie oben bereits erwähnt ist es ratsam, die Gruppe in kleinere Einheiten aufzuteilen, um den Verkehr nicht zu behindern.

  • Fallbeispiel: Es wird eine "Schnitzeljagd" veranstaltet. Ist diese anmeldepflichtig?

Bei einer Schnitzeljagd mit einem offiziellen Start- und Sammelpunkt, die öffentlich beworben wird, ist eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn eine größere Teilnehmerzahl erwartet wird. Diese beinhaltet unter anderem Nennung der Örtlichkeiten und den Zeitraum.

Von der Exekutive gestoppt - wie verhalte ich mich richtig?

Man ist in einem größeren, privaten Konvoi unterwegs und wird unterwegs von der Exekutive aufgehalten. Der/die Beamte*in moniert, dass die Gruppe zu groß sei und den allgemeinen Verkehr stört. Hier gilt es vor allem Ruhe zu bewahren. Erkläre, dass es sich um eine private Ausfahrt handelt, die StVO streng eingehalten wird und was die Absichten der Tour sind. Häufig agiert die Exekutive nach einer persönlichen Einschätzung. Wenn die Ausfahrt anmeldungsfrei ist, bis du klar im Recht. Beharre bei deiner Argumentation auf die StVO und lasse dich nicht verunsichern. Sollte dir eine Strafe angedroht werden, kannst du Widerspruch bei der Behörde einlegen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Verkehr definitiv nicht behindert wurde. Ergänzend sei erwähnt, dass es sich beim Begriff Behinderung um eine dehnbare Definition handelt. Diese ist leider in der Praxis manchmal Auslegungssache und sorgt gern mal für Diskussionspotential.

Sollte es sich um eine Veranstaltung handeln, dann führe auf alle Fälle die Anmeldungsunterlagen bzw. Genehmigung mit, um Missverständnisse zu vermeiden.

Tipps zur Gruppenausfahrten mit dem Motorrad

  • Sorge dafür, das sich jedes Motorrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.
  • Mach dich mit den allgemeinen Verhaltensregeln zum Fahren im Konvoi vertraut.
  • Teile eine große Gruppe in kleinere "Einheiten" auf. Vermeide zu lange "Schlangen", damit der restliche Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
  • Plane deine Route im Voraus und informiere dich über die Strecke
  • Besprich die Route, Treffpunkte und Ziele.
  • Eine Vernetzung mittels Intercom erleichtert die Kommunikation. Hersteller Cardo ist Marktführer und bietet viele Modelle.
  • Halte dich an die StVO und bewahre Disziplin.

Hilfreiche Links zu Gruppenausfahrten

WIR HABEN POST FÜR DICH...

...melde dich hier für den Motorradland Austria Newsletter an und erfahre als erster wenn es Neuigkeiten gibt.